AGB

AGB (Stand: Juli 2023)

  1. Allgemeines
    Allen Angeboten und Vereinbarungen liegen für gegenwärtige und künftige Lieferungen die nachstehenden Bedingungen zu Grunde. Sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt. Den Bestimmungen dieses Vertrages zuwiderlaufende Einkaufsbedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Zusicherungen, Nebenabreden oder Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass seine personenbezogenen Daten für den allgemeinen Geschäftsverkehr gespeichert werden (Datenverarbeitung).
  2. Angebote, Auftragsbestätigungen und Preise
    Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Der Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er von uns schriftlich bestätigt ist. Abbildungen und Angaben in Katalogen, Prospekten und sonstigen Unterlagen sind nur annähernd maßgebend. Änderungen der Modelle, Konstruktionen oder der Ausstattung bleiben uns vorbehalten, sofern dadurch der Vertragsgegenstand keine für den Auftraggeber unzumutbare Änderung erfährt. Eine Bezugnahme auf DIN-Vorschriften ist lediglich Leistungsbeschreibung und keine Zusicherung von Eigenschaften. Allen Preisen ist die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzuzurechnen. Soweit eine längere Lieferfrist als 4 Monate vereinbart ist, werden die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet. Ab 79,00 € Warenwert je Auftrag liefern wir frei Haus einschließlich Verpackung, bis 79,00 € zuzüglich 7,50 € Versandkostenanteil. Anteilige Versicherungs- und Energiepauschale 1,99 €. Soweit im Angebot oder in der Auftragsbestätigung abweichende Preise für Versand oder Montage beziehungsweise eine abweichende Energiepauschale genannt werden, haben diese Vorrang vor den hier genannten. Dies gilt auch, soweit eine vom Auftragswert abhängige Pauschale berechnet wird.
  3. Lieferzeit
    Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten, gelten aber unverbindlich. Die Nichteinhaltung der Lieferzeit berechtigt nicht zu Schadensersatzansprüchen oder Rücktritt vom Vertrag. Bei nachträglichen Änderungs- und Ergänzungswünschen des Auftraggebers wird die Lieferzeit angemessen verlängert. Fälle höherer Gewalt und anderer Vorkommnisse, die die Lieferung der Ware beeinflussen oder unmöglich machen (z.B. Brand, Streik, Rohstoffmangel), entbinden uns von der Lieferverpflichtung oder verlängern eine etwa vereinbarte Lieferfrist entsprechend, auch wenn diese Umstände bei Vorlieferanten eintreten.
  4. Zahlung
    Unsere Rechnungen sind sofort netto zahlbar. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen sowie Bekanntwerden von gegen den Auftraggeber angestrengten Klagen wird sofort unsere gesamte Forderung fällig. Bei Zielüberschreitungen werden zudem Zinsen in Höhe von 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank und Spesen berechnet. Die Aufrechnung von Gegenforderungen, die Zurückbehaltung fälliger Rechnungsbeträge sowie Abzüge jeder Art sind nicht zulässig und werden nicht anerkannt. Bei Anzeichen einer Vermögensverschlechterung auf Seiten des Auftraggebers im Sinne des § 321 BGB sind wir berechtigt, die Lieferung zurückzuhalten, bis der Kaufpreis bezahlt oder für diesen Sicherheit geleistet wird.
  5. Eigentumsvorbehalt
    Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen unser Eigentum. Es gilt ein verlängerter Eigentumsvorbehalt. Außerdem haben wir das Recht, Rückgabe unseres Eigentums oder Sicherstellung zu verlangen. In Abweichung von den §§ 366, 367 BGB und etwaigen Bestimmungen des Auftraggebers sind wir berechtigt, festzusetzen, auf welche Forderungen Zahlungen des Auftraggebers gutzuschreiben sind. Bei Teilzahlungskäufen tritt Fälligkeit der Gesamtforderung ein, wenn der Auftraggeber mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug ist. Bei Beeinträchtigung unserer Eigentumsrechte durch Dritte, insbesondere bei Beschlagnahmung oder Pfändung der Ware, hat uns der Auftraggeber sofort unter Übersendung der ihm verfügbaren Unterlagen (zum Beispiel Pfändungsprotokoll) zu benachrichtigen und den Dritten auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen. Die uns durch die Rechtsbeeinträchtigung entstehenden Kosten werden dem Auftraggeber belastet. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die gelieferte Ware zu verpfänden, zur Sicherung zu übereignen oder außerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsganges anderen Personen zu überlassen. Der Auftraggeber ist zur sachgemäßen Behandlung der uns gehörenden Ware und ordnungsgemäßer Versicherung verpflichtet.
  6. Gewährleistung
    Beanstandungen können nur binnen 8 Tagen nach Eingang der Sendung, bei versteckten Mängeln unverzüglich nach Bekanntwerden, berücksichtigt und müssen schriftlich angezeigt werden. Sie entbinden nicht von der Verpflichtung zur Zahlung. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Übergabe der Ware. Bei unsachgemäßer Bedienung oder Behandlung durch den Auftraggeber erlischt jedweder Gewährleistungsanspruch. Eine Gewährleistung besteht nicht für konstruktionsbedingte Mängel bei Sonderanfertigungen, die nach Konstruktionsvorgaben des Auftraggebers hergestellt worden sind, für branchenübliche technologisch begründete Abweichungen in den Maßen oder der Form sowie für nicht behebbare, z.B. in der Natur des Holzes liegende Farbabweichungen und für genaue Übereinstimmung mit Farbmustern sowie für die Gleichmäßigkeit der verwendeten Furniere bei verschiedenen Möbelstücken. Beanstandungen eines Teils der Lieferungen berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Für nachweisbar mangelhaft gelieferte Ware wird nach Rücksendung baldmöglichst Ersatz geleistet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere das Recht auf Minderung, Wandlung oder Schadensersatz sind ausgeschlossen. Für abweichende Farbunterschiede kann keine Haftung übernommen werden.
  7. Zusatzbedingungen
    Zusätzliche Bedingungen, z.B. für die Nutzung von Software und Reparaturleistungen, werden in gesonderten Verträgen festgelegt.
  8. Abtretungsverbot
    Die Rechte des Auftraggebers aus den mit uns getätigten Geschäften sind nicht übertragbar.
  9. Salvatorische Klausel
    Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.
  10. Gerichtsstand
    Erfüllungsort ist Düren. Gerichtsstand ist nach unserer Wahl unser Sitz oder der allgemeine Gerichtsstand des Auftraggebers. Ergänzend gelten für Lieferung und Montage von Schrank- und Trennwänden, Innenausbaumaßnahmen und Kücheninstallationen die nachfolgenden Bestimmungen.
  11. Maße
    Das Aufmaß der Einbauräume, der Tragkonstruktion und übriger baulicher Gegebenheiten zwecks passungsgerechter Innenwandbemessung, Konstruktion und Ausführung kann entfallen, wenn die in den DIN 18201 und 18202 genannten geometrischen Eigenschaften für die Einbauräume von dem für die Gesamtbaudurchführung Verantwortlichen gewährleistet werden. In diesem Fall liegt das Risiko für Mehrkosten bei etwaigen Maßabweichungen beim Auftraggeber. Ist dies nicht der Fall oder lassen die vorgelegten Planungsunterlagen oder der bisherige Bauzustand Passungsschwierigkeiten erwarten, so müssen die lichten Breiten- und Höhenmaße auf der Baustelle aufgenommen werden, und zwar an der Breite am Boden, an der Decke und in der mittleren Höhe, in der Höhe am Anfang und am Ende und im Abstand von jeweils 2 m dazwischen. Ist der Fußboden nicht fertig und nur die Rohdecke vorhanden, wird das Vorhandensein eines Meterrisses vorausgesetzt. Ebenso sind alle für das Aufmaß notwendigen und für alle Gewerke vereinbarten Anschluss- und Bezugspunkte vom Auftraggeber nachzuweisen. Wird bei Auftragserteilung ein Teilmaß beigefügt, sind die Angebotszeichnungen hinsichtlich der Baumaße verbindlich.
  12. Angrenzende Bauteile
    Angrenzende Bauteile müssen so beschaffen sein, dass sie einen ordnungsgemäßen Anschluss der umsetzbaren Innenwandkonstruktion gewährleisten und die bauphysikalischen Werte, welche zwischen den Parteien gesondert vereinbart sind, ermöglichen. Auflage und Anschlussflächen müssen die Anforderungen der Verbindungskonstruktion und des Verbindungsmittels erfüllen. Sie müssen eben, ohne Struktur, Risse o.ä. sein. Die Materialeigenschaften müssen die Aufnahme und die Funktionstüchtigkeit der Befestigungsmittel langfristig gewährleisten. Dauernde Wechselbeanspruchungen durch die Nutzung des Gebäudes und der Räume sind zu berücksichtigen. Maßabweichungen der angrenzenden Bauteile müssen, soweit sie bei ordnungsgemäßer Bauausführung unvermeidbar sind und die nachfolgenden Ausgleichsmöglichkeiten der Innenwände nicht überschreiten, aufgenommen werden. Für den Maßausgleich werden die Anforderungen der DIN 18202 Tabelle 3 vereinbart. Lageabweichungen und Gestaltungsabweichungen außerhalb dieser Anforderungen gehen zulasten des Auftraggebers und berechtigen uns zu Nachforderungen. Alle vereinbarten oder angebotenen Schalldämmwerte beziehen sich auf die jeweils neueste Fassung der DIN 4109. Die Anforderungen, ausgedrückt in Dezibel (dB), beziehen sich auf das bewertete Bauschalldämmmaß, gemessen im Labor. Abweichungen dieser zertifizierten Laborwerte, die im eingebauten Zustand durch die Gegebenheiten der Räumlichkeiten sowie der angrenzenden Bauteile herrühren, sind von uns nicht zu vertreten. Vom Auftraggeber gewünschte Nachmessungen, ob angrenzende Bauteile Einfluss auf die angebotenen Schalldämmwerte haben, sind vom Auftraggeber zu vergüten. Die entsprechende Prüfungspflicht trifft gleichfalls den Auftraggeber.
  13. Montage
    Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sind die Montagekosten im Nettopreis nicht enthalten. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die Montage ohne Behinderung durch Dritte und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann. Er ist weiterhin dafür verantwortlich, dass Durchgänge und Türen so dimensioniert sind, dass die einzubauenden Elemente ungehindert transportiert werden können. Art, Mittel und Kosten für den Vertikaltransport sind in den Ausschreibungsunterlagen anzugeben. Hierfür sind geeignet: genügend großer Bauaufzug, genügend großes Treppenhaus, freie Leitungsschächte, geeignete Öffnungen in Fassaden. Der Auftraggeber stellt für die kostenlose Zwischenlagerung der Elemente geeignete, ausreichend große Flächen und Räume zur Verfügung. Die Festlegung von Lagerflächen und -räumen erfolgt in Abstimmung mit uns. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die klimatischen Bedingungen der Lagerflächen und -räume auch für eine längere Lagerdauer geeignet sind. Die Belastungsmöglichkeiten der Decken und des Fußbodenaufbaus sind vom Auftraggeber in den Ausschreibungsunterlagen anzugeben. Für die Lagerung von Kleinteilen, Werkzeugen etc. sind vom Auftraggeber abschließbare Räume zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Einbauräume ausreichend beleuchtet, gleichmäßig beheizt und gesäubert sind und dass der für die Montage benötigte Baustrom rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung steht.
  14. Abrechnung
    Grundlage zur Ermittlung des Leistungsumfanges sind die vom Auftraggeber genehmigten Zeichnungen. Es wird nach Elementen ausgeschrieben und abgerechnet. Als Element ist dabei das einzelne Raster in seiner Gesamthöhe zu verstehen. Hierin sind enthalten Boden- und Deckenanschlüsse sowie die Verbindungsteile. Soweit nicht anders vereinbart, sind besonders zu vergüten: Passstücke, Fußanschlüsse, Anschlüsse an feste Bauteile, Eckausbildungen, freie Wandanschlüsse, Bohrungen, Vorrichtungen für Elektro- und Sanitäreinbauten, Ausklinkungen und Ausschnitte, Sonderaussteifungen. Preise für Leistungen, die in den Auftragsunterlagen nicht genannt sind, aber zur gebrauchsfertigen Herstellung des Objektes gehören, werden unter Bezug auf die Einzelpreise der vertraglichen Leistungen ermittelt. Verlangt der Auftraggeber Zeichnungen, Berechnungen und andere Unterlagen, die wir nach dem Auftrag nicht zu stellen haben, so erfolgt eine besondere Vergütung durch den Auftraggeber.
  15. Rückgaberecht für Unternehmen nach §14 BGB
    Wir gewähren Ihnen ein 30-tägiges Rückgaberecht für paketversandfähige Waren. Wir berechnen in diesem Fall eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 7,50 €. Bei Abholung durch eine Spedition können höhere Kosten entstehen. Melden Sie die Rückgabe bitte im Onlineshop oder bei ihrem Ansprechpartner im Innendienst an. Sie erhalten von uns ein Rücksendeetikett per E-Mail und können die Ware damit kostenlos an uns zurücksenden. Bitte versenden Sie die Ware unbenutzt, originalverpackt und bruchsicher. Die Originalverpackung darf weder beklebt noch beschrieben sein. Bei nicht ordnungsgemäßer Verpackung übernehmen wir für Transportschäden keine Haftung. Unfreie Sendungen werden grundsätzlich nicht angenommen. Vom Rückgaberecht ausgeschlossen sind Artikel mit dem Vermerk Sonderbestellartikel, Artikel, welche kundenspezifisch angefertigt sind, Artikel mit individuellem Werbeeindruck, geöffnete und entsiegelte Software, entsiegelte Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, installierte Bürotechnik sowie Möbel, welche bereits montiert bzw. aufgebaut waren und Lebensmittel.